Mit unserem Team aus Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir vorwiegend Unternehmen. Praxisgerechte und passgenaue Lösungen erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei der Ausgestaltung, Änderung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie in allen Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung. Insbesondere verfügen wir über umfangreiche Expertise bei der Vorbereitung und Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen, Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen und –verlagerungen. Wir begleiteten unsere Mandanten in Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie Tarifvertragsverhandlungen mit Gewerkschaften. Wir beraten zu den arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen wie z. B. Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.
Darüber hinaus vertreten wir Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Führungskräfte beim Abschluss und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses und bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche - selbstverständlich bundesweit.