Zugang einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten
Bekanntermaßen stellt der Einwurf eines Schreibens in den Hausbriefkasten des Adressaten durch einen Zeugen die sicherste Zustellungsvariante unter Abwesenden dar. Deshalb werden Kündigungsschreiben an Arbeitnehmer häufig auf diese Weise zugestellt. Ob die Kündigung am Tag des Einwurfs oder erst am folgenden Tag als zugegangen gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Zugang noch am selben Tag bewirkt, wenn der Einwurf vor Abschluss der üblichen Postzustellzeiten erfolge, die allerdings stark variieren können. Das Abstellen auf die örtlichen Zeiten der Postzustellung wird in Rechtsprechung und Literatur immer wieder kritisiert. Insbesondere wird vorgebracht, eine übliche Zeit für die Postzustellung sei nicht mehr feststellbar, da die Deutsche Post AG und andere, private Anbieter von Postdienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten, auch am Nachmittag zustellten. So hat auch das LAG Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – (14.12.2018 – 9 Sa 69/18) die Auffassung […]